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Beratung von Gründungsunternehmen

Die Gründung eines Unternehmers stellt die Gründer vor große Heraus-forderungen. Nicht nur, dass Banken und Investoren von dem eigenen Geschäftsmodell überzeugt werden müssen, darüber hinaus müssen die Gründer vielfältige wirtschaftliche und rechtliche Aspekte ihrer Gründung beachten.

So sind z. B. junge techn.-Unternehmen, die etwa Krypto-Währungen zum Gegenstand haben, zwingend der Beachtung von Steuerfragen und der BaFin-Regulierung ausgesetzt. Bei anderen Gründerprojekten, wie etwa bei Franchise-Unternehmen, ist der Schwerpunkt  bei der Vertragsgestaltung angesiedelt. Diese wenigen Beispiele zeigen, dass jedes Gründerprojekt einzigartig ist, sowohl die persönlichen aber auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen betreffend.

Damit Sie sich auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren können, unterstützen wir Sie engagiert, leidenschaftlich und im ständigen direkten Kontakt, damit Ihre Gründung schnellstmöglich und valide umgesetzt werden kann.

In unserer umfassenden und projektbezogenen Beratung klären wir gemeinsam mit Ihnen z. B. folgende Fragestellungen:

  • Welche Rechtsform ist für das Unternehmen sinnvoll?
  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen sich für mein Vorhaben?
  • Wer muss wann welche Steuern zahlen?
  • Welche Versicherungen gibt es?
  • Welche Verträge sollen abgeschlossen werden?
  • Gibt es gesetzliche Auflagen für das avisierte Unternehmen?
  • Wie sieht ein effektives Forderungsmanagement aus?

All diese Fragestellungen geben nur einen kleinen Teilbereich der Vielzahl von zu behandelnden Themen wieder. Profitieren Sie hierbei von unseren praxisnahen Erfahrungen auf diesem Gebiet.

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Beratung von etablierten Unternehmen

Wir begleiten ständig sowohl Dienstleister als auch verschiedene Unter-nehmen als out-gesourcte (ausgelagerte) Rechtsabteilung. Neben der laufenden persönlichen Beratung der Geschäftsleitung liegt der Schwerpunkt unserer Beratung in der Vertragsgestaltung und Vertragsüberwachung.

Die Beratung rund um das Forderungsmanagement und die  Realisierung not-leidender Forderungen sowie sämtliche Fragestellungen rund um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer spielen bei der täglichen Beratung ebenfalls eine wichtige Rolle. 

Unsere Kanzlei berät und begleitet Sie in jeder Phase der nachfolgenden Arbeitsfelder: 


Vertragsrechtliche Angelegenheiten

  • Grundsätzliche Fragen der Vertragsgestaltung
  • Vertragsverhandlung
  • Gestaltung von Vertragsvorlagen

Vertrags-Monitoring

  • Überwachung sämtlicher Verträge
  • Überarbeitung der Vertragsarchitektur
  • Rechtliche Bewertung von Risiken aus bereits geschlossenen Verträgen
  • Nachverhandlung von bereits abgeschlossenen Verträgen
Arbeitsrechtliche Angelegenheiten
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen
  • Kündigungen

Firmen-Compliance
Aufgabenübernahme als externer Datenschutzbeauftragter

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Aufgabenübernahme als externer Geldwäschebeauftragter
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Forderungsmanagement
Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung notleidender Forderungen Rechtsanwalts-Inkasso Langzeitüberwachung titulierter Forderungen

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ZUM ONLINE-FORMULAR „FORDERUNGSINKASSO“

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Forderungsmanagement/Anwalt-Inkasso

Die Zahlungsunwilligkeit von Kunden kann vielerlei Gründe haben. Jedes Unternehmen möchte die Entstehung offener Forderungen natürlich ver-meiden, denn die Anhäufung nicht gezahlter Rechnungen kann ein Unternehmen in eine brisante finanzielle Schieflage bringen. Dies kann durch ein professionelles und effektives Forderungsmanagement vermieden werden, ohne dass sich die Kunden im Nachhinein vom Unternehmen abwenden. Bei der Umsetzung dieses Vorhabens können Unternehmen entweder auf im Forderungsmanagement tätige Rechtsanwälte oder Inkassobüros zurück-greifen.

Wichtig an dieser Stelle zu wissen ist:

Inkassounternehmen sind lediglich zur außergerichtlichen Beitreibung der Forderung befugt.

Das bedeutet für Sie, wenn sich der Schuldner nach Einschaltung der Inkassofirma weigert, die Forderung zu zahlen, muss der Vorgang an eine auf das Forderungsmanagement spezialisierten Kanzlei abgegeben werden. Dies hätte für Ihr Unternehmen zur Folge, dass dadurch

  • ein erhöhter Verwaltungsaufwand und
  • höhere Kosten entstehen würde. Aber was viel wichtiger ist:
  • Sie verlieren kostbare Zeit.
Der entscheidende Vorteil für die Übertragung des Forderungsmanagements an unsere Kanzlei liegt darin, dass von Anfang an alles in eine Hand gelegt wird. Ihre weiteren Vorteile bei uns:

  • Überschaubare und kalkulierbare Verfahrenskosten
  • Praxiserprobte Verfahren, vom Mahnschreiben bis zur entgültigen Realisierung
  • Ein Ansprechpartner für alle Ihre Forderungen
  • 24 Stunden Online-Zugang zum aktuellen Akten- und Forderungsstand
  • Messbare valide Ergebnisse & monatliches Reporting
  • Gerichtliche Geltendmachung der Forderung im Berdarfsfalle
  • Langzeitüberwachung bei Unvermögen des Schuldners

Unsere Kanzlei betreut seit über zwei Jahrzehnten das Fachgebiet des Forderungsmanagement und ist daher bestens aufgestellt, wenn es um die Fragen geht, welche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung im konkreten Fall das bestmögliche Ergebnis liefern können.

ZUM ONLINE-FORMULAR „FORDERUNGSINKASSO“

Datenschutzbeauftragter

Die seit Mai 2018 wirksame europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat viele neue Regeln, aber nur wenig Hilfestellung bei der Integra-tion des Datenschutzes in die alltägliche Praxis gebracht. Grundsätzlich ist festzuhalten: Die DSGVO ist kein Grund, in Panik zu geraten.

Das Datenschutzthema ist nicht neu und die nunmehr vorliegende DSGVO sollte aufgrund der öffentlichen „Prangerwirkung“ und der hohen Geldbußen (max. 4 % des weltweiten Umsatzes!) jeder Unternehmer und auch jeder Freiberufler ernst nehmen. Trotz umfangreicher Literatur zum Thema bestehen noch viele Unklarheiten und gewisse Themen werden wohl erst durch die 2019 folgende ePrivacy-Verordnung konkretisiert werden. Trotzdem gibt es schon heute in vielen Punkten der DSGVO dringenden Handlungsbedarf, bei dem  Unternehmer, Freiberufler und im Übrigen auch Vereine aktiv werden sollten.
 
Die Hauptauswirkung der DSGVO:
Das Ignorieren des Datenschutzes wird in Zukunft deutlich teurer.
Nachdem die Ausichtsbehörden sich gut aufgestellt haben, steigt die Wahrscheinlichkeit für Prüfungen.

Was können wir als externer betrieblicher Datenschutzbeauftragter (DSB) für Ihr Unternehmen leisten?
Als externer DSB kümmern wir uns um die Einhaltung sämtlicher für Ihr Unternehmen relevanten Datenschutzbestimmungen und unterstützen Sie mit praxisgerechten Lösungen bei der Einhaltung der Datenschutz-Compliance. Unsere Tätigkeiten reichen dabei von der Prüfung, Optimierung und Vorabkontrolle Ihrer Geschäftsprozesse über die Einhaltung der technisch/organisatorischen Maßnahmen bis hin zur Prüfung von Verträgen mit Dienstleistern und der Vertretung Ihres Unternehmens gegenüber öffentlichen Stellen und Behörden.

Vorteile des externen DSB für Unternehmen:

Kostenkontrolle


Für den externen DSB fallen genau kalkulierte Kosten an. Die Kosten für die Ausbildung des Datenschutzbeauftragten sowie die regelmäßigen Fort-bildungsmaßnahmen entfallen für Ihr Unternehmen.

Fachkompetenz

Unsere Kanzlei ist auf das Datenschutzrecht spezialisiert. Wir verfügen wir über das notwendige Know-How sowie umfassende Praxiserfahrung und kennen die rechtsübergreifende Komplexität der an das Datenschutzrecht angrenzenden Rechtsgebiete.

Neutralität und Vermeidung von Interessenskonflikten

Grundsätzlich ist jeder als Datenschutzbeauftragter ausgeschlossen, der in einen Interessenkonflikt geraten könnte. Das sind vor allem Geschäftsführer, Personalchefs, Prokuristen, Administratoren oder IT-Leiter (Gefahr der Selbstkontrolle).

Als externer DSB gehören wir nicht Ihrem Unternehmen an und können daher als neutraler Partner zwischen Mitarbeitern, Betriebsrat, Fachabteilungen oder der Unternehmensleitung vermitteln.

LEISTUNGEN ALS EXTERNER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

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Geldwäschebeauftragter

Unsere Rechtsanwaltkanzlei steht für eine unabhängige und auf Fragen der Verhinderung von Geldwäsche spezialisierte Rechtsberatung. Dabei qualifi-ziert sich die Beratungsleistung durch fundierte juristische Fachkenntnisse. Jährlich verpflichtende Fortbildungen garantieren Beratungsleistungen auf hohem Niveau.

In Deutschland beraten wir alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz bei der Umsetzung und Weiterentwicklung einer Geldwäsche-Compliance. Mandanten aus den unterschiedlichsten Branchen und Dienstleistungs-sektoren beauftragen uns mit der Entwicklung von Lösungen, die nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.







 

Zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei gehört die:
  • Unterstützung und Beratung bei der betriebsinternen Risikoanalyse (Gefährungsanalyse)
  • Beratung bei der Ableitung und Entwicklung interner Sicherungs-maßnahmen

  • Beratung vor, während und nach Transaktionen

  • Mitarbeiterschulung

  • Beratung bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden

  • Bestellung als externer Geldwäschebeauftragter

 Das zeichnet unsere Kanzlei aus:
  • Persönliche Beratung und schnelle Erreichbarkeit

  • Beratung auf fachlich hohem Niveau & zu angemessenen Preisen

  • Auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten zugeschnittene Lösungen