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Kompetenzen

Rechtliche Probleme lassen sich selten nach einem festen Schema lösen. Entscheidend ist eine sorgfältige Prüfung des konkreten Sachverhalts und eine Strategie, die rechtliche, wirtschaftliche und persönliche Interessen gleichermaßen berücksichtigt.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Tätigkeitsbereiche unserer Kanzlei.

Datenschutzrecht

Datenschutzrecht betrifft heute nahezu jedes Unternehmen und jede selbstständige Tätigkeit. Personenbezogene Daten werden bei der Kommunikation mit Kunden, Beschäftigten, Geschäftspartnern und Dienstleistern ebenso verarbeitet wie beim Betrieb von Websites, digitalen Anwendungen und internen IT-Systemen.

Die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz stellen dabei hohe Anforderungen an Transparenz, Organisation und Sicherheit der Datenverarbeitung.

Wir unterstützen Unternehmen insbesondere bei der rechtlichen Analyse ihrer Datenverarbeitungsprozesse, bei Datenschutzerklärungen und Informationspflichten, Auftragsverarbeitungsverträgen, Lösch- und Berechtigungskonzepten sowie bei der Gestaltung interner Datenschutzprozesse.

Auch bei Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsbegehren, Datenschutzverletzungen sowie im Kontakt mit Datenschutzaufsichtsbehörden stehen wir beratend zur Seite.

Soweit besondere Kategorien personenbezogener Daten – beispielsweise Gesundheitsdaten – verarbeitet werden, gelten zusätzliche gesetzliche Anforderungen. Welche Rechtsgrundlage einschlägig ist und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, muss jeweils anhand des konkreten Verarbeitungsvorgangs geprüft werden.

Unternehmen unterstützen wir außerdem bei der Prüfung, ob ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich zu bestellen ist und welche organisatorische Ausgestaltung hierfür sinnvoll ist.

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Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Entscheidungen müssen häufig unter erheblichem Zeitdruck getroffen werden.

Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und kennen daher die unterschiedlichen Interessenlagen und praktischen Auswirkungen arbeitsrechtlicher Maßnahmen.

Für Arbeitnehmer betrifft dies insbesondere Kündigungen, Änderungskündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse sowie offene Vergütungs-, Bonus- oder Provisionsansprüche.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei einer Kündigung erforderlich: Soll deren Wirksamkeit gerichtlich überprüft werden, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden.

Auch Aufhebungsverträge sollten vor Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden. Neben den arbeitsrechtlichen Folgen können insbesondere Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Sperr- oder Ruhenszeiten und die konkrete Gestaltung einer Abfindungsregelung von Bedeutung sein.

Arbeitgeber beraten wir unter anderem bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen sowie bei der Vorbereitung und Durchführung arbeitsrechtlicher Maßnahmen.

Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie vor den Arbeitsgerichten.

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Vertragsrecht

Ein gut gestalteter Vertrag schafft Klarheit, verteilt Risiken und kann spätere Auseinandersetzungen vermeiden.

Wir prüfen und gestalten Verträge für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen. Dabei stehen nicht nur einzelne Klauseln, sondern das Zusammenspiel der gesamten vertraglichen Regelung im Mittelpunkt.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Kauf-, Dienstleistungs-, Werk-, Lizenz-, Leasing-, Kooperations-, Projekt- und sonstige Unternehmensverträge sowie die Erstellung und Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Wir bewerten Haftungs- und Durchsetzungsrisiken, unterstützen bei Vertragsverhandlungen und begleiten bei der Anpassung bestehender Vertragswerke.

Für Unternehmen kann zudem eine laufende Vertragsüberwachung sinnvoll sein. Hierbei prüfen wir bestehende Vertragsstrukturen, Laufzeiten, Kündigungsmöglichkeiten und rechtliche Risiken und unterstützen bei erforderlichen Anpassungen oder Nachverhandlungen.

Auch bei bereits entstandenen Vertragsstreitigkeiten setzen wir Ansprüche außergerichtlich und – soweit erforderlich – gerichtlich durch.

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Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen können für Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Wer eine Abmahnung erhält, sollte insbesondere die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen. Eine zu weit gefasste Unterlassungsverpflichtung kann das Unternehmen über einen langen Zeitraum binden und bei einem späteren Verstoß Vertragsstrafen auslösen.

Wir prüfen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Kostenerstattungsforderungen und entwickeln eine auf den Einzelfall abgestimmte Reaktion.

Ebenso unterstützen wir Unternehmen bei der Durchsetzung eigener wettbewerbsrechtlicher Ansprüche.

Unsere Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Interessenvertretung ebenso wie einstweilige Verfügungsverfahren, Schutzschriften, Hauptsacheverfahren und Verfahren wegen behaupteter Verstöße gegen gerichtliche Unterlassungstitel.

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Forderungsmanagement

Offene Forderungen beeinträchtigen die Liquidität und verursachen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Ein konsequentes und zugleich wirtschaftlich sinnvolles Forderungsmanagement ist daher gerade für Unternehmen von erheblicher Bedeutung.

Wir übernehmen die Durchsetzung berechtigter Forderungen von der ersten anwaltlichen Zahlungsaufforderung über das gerichtliche Mahnverfahren und ein gegebenenfalls erforderliches Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.

Auch registrierte Inkassodienstleister verfügen über gesetzlich geregelte Befugnisse im Forderungseinzug. Der Vorteil einer anwaltlichen Bearbeitung liegt insbesondere darin, dass bei einer rechtlich oder tatsächlich streitigen Forderung ohne Wechsel des Beraters unmittelbar die weitere gerichtliche Durchsetzung übernommen werden kann.

Vor Einleitung kostenintensiver Maßnahmen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welches Vorgehen wirtschaftlich sinnvoll ist.

Soweit der Schuldner sich in Verzug befindet, können die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Auch die Überwachung bereits titulierter Forderungen und spätere Vollstreckungsmaßnahmen können übernommen werden.

Zum Online-Formular Forderungsmanagement

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IT-Recht

Digitale Geschäftsprozesse sind ohne vertragliche und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen kaum denkbar.

Wir beraten Unternehmen bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Software, IT-Dienstleistungen, Cloud-Lösungen, digitalen Plattformen und sonstigen technologiebasierten Geschäftsmodellen.

Im Mittelpunkt steht häufig die Gestaltung und Prüfung von Softwarelizenz-, Projekt-, Hosting-, Wartungs-, Support-, Outsourcing- und Webdesignverträgen.

Dabei sind Leistungsbeschreibung, Projektorganisation, Abnahme, Vergütung, Nutzungsrechte, Haftung, Datenschutz und Beendigung des Vertragsverhältnisses möglichst klar zu regeln.

Auch bei bereits entstandenen Konflikten prüfen wir zunächst, ob eine wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Lösung erreicht werden kann. Ist dies nicht möglich, setzen wir die Interessen unserer Mandanten gerichtlich durch.

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Familienrecht

Trennung und Scheidung sind häufig mit erheblichen persönlichen und wirtschaftlichen Veränderungen verbunden.

Wir beraten und vertreten Sie in den wesentlichen Fragen des Familienrechts und legen Wert darauf, die rechtlichen Möglichkeiten verständlich und realistisch darzustellen.

Wann kann eine Ehe geschieden werden?

Nach deutschem Recht kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.

In der Regel setzt eine Scheidung voraus, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Vor Ablauf des Trennungsjahres kommt eine Scheidung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist zunächst zu prüfen, welches nationale Recht auf die Scheidung anwendbar ist.

Eine ausländische Staatsangehörigkeit oder ein Wohnsitz im Ausland führt für sich allein nicht dazu, dass nach deutschem Recht auf das Trennungsjahr verzichtet werden kann.

Benötigen beide Ehegatten einen Rechtsanwalt?

Für den Ehegatten, der den Scheidungsantrag stellt, besteht grundsätzlich Anwaltszwang.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehegatte für die bloße Zustimmung zur Scheidung grundsätzlich keinen eigenen Rechtsanwalt.

Der mit dem Scheidungsantrag beauftragte Rechtsanwalt vertritt jedoch ausschließlich seinen eigenen Mandanten und nicht beide Ehegatten. Soll der andere Ehegatte eigene Anträge stellen oder individuell beraten werden, ist grundsätzlich eine eigene anwaltliche Vertretung erforderlich.

Welche weiteren Fragen können bei einer Trennung entstehen?

Neben der eigentlichen Scheidung können insbesondere Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Hausrat, Ehewohnung sowie Sorge- und Umgangsrecht von Bedeutung sein.

Welche Fragen im konkreten Fall geklärt werden müssen, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Ehegatten ab.

Digitale Mandatsaufnahme

Neben der persönlichen Beratung in unserer Kanzlei besteht die Möglichkeit, die für die Vorbereitung eines Scheidungsverfahrens erforderlichen Informationen und Unterlagen digital zu übermitteln.

Dabei handelt es sich nicht um eine „Scheidung per Internet“. Die Scheidung selbst erfolgt durch das zuständige Familiengericht. Die digitale Mandatsaufnahme kann jedoch die Vorbereitung und Kommunikation erleichtern.

Zum Online-Formular Scheidung

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Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich häufig bereits in den ersten Tagen wichtige Fragen: Wer haftet für den Unfall? Welcher Schaden ist ersatzfähig? Muss ein Sachverständiger eingeschaltet werden? Darf ein Mietwagen genommen werden? Besteht Anspruch auf Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld?

Wir übernehmen die Regulierung von Verkehrsunfällen und setzen die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung durch.

Zu den möglichen Schadenspositionen gehören – abhängig vom Einzelfall – insbesondere Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Wertminderung, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld.

Bei vollständiger Haftung des Unfallgegners gehören die erforderlichen Rechtsanwaltskosten regelmäßig zu den ersatzfähigen Schadenspositionen. Bei einer Haftungsquote richtet sich die Erstattung nach den Umständen des Einzelfalls.

Neben der zivilrechtlichen Unfallregulierung vertreten wir Mandanten auch in verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren, beispielsweise bei Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen, Vorwürfen im Zusammenhang mit Alkohol oder Betäubungsmitteln sowie beim Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Gerade wenn Punkte, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis oder strafrechtliche Konsequenzen drohen, ist eine frühzeitige Prüfung sinnvoll.

Zum Online-Formular Verkehrsunfall

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